Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein 

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein – Was ist das? 

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine effektive Möglichkeit, sich bei der Jobsuche von einer privaten Arbeitsvermittlung unterstützen zu lassen. Durch einen AVGS ist die Vermittlung kostenlos, da die private Arbeitsvermittlung bei erfolgreicher Vermittlung über den AVGS vergütet wird.  
Der AVGS muss dabei vor der Vermittlung beim Privaten Arbeitsvermittler vorgelegt werden.  

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein hat in der Regel eine Gültigkeit von 3 Monaten und kann so lange verlängert werden, wie der Anspruch auf Arbeitslosen- oder Bürgergeld besteht. Weitere Informationen finden Sie unter dem Stichwort „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)“ auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit. 

Wann bekomme ich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein? 

Voraussetzung für den Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Arbeitslosigkeit von mehr als 6 Wochen sowie der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bestimmte Zielgruppen wie z. B. Berufsrückkehrer(innen) nach der Elternzeit oder Hochschulabsolventen können ebenfalls einen Gutschein erhalten, dies legt jedoch im Ermessen des jeweiligen Beraters. 

Auch wer Bürgergeld vom Jobcenter bezieht, kann einen AVGS erhalten. Bei Empfängern von Bürgergeld ist dies jedoch Ermessenssache des Jobcenters.  

Darüber hinaus können auch bestimmte Zielgruppen wie z. B. Berufsrückkehrer nach der Elternzeit oder Hochschulabsolventen einen Gutschein erhalten, dies legt jedoch im Ermessen des jeweiligen Beraters.  

Wer keinen Anspruch auf Arbeitslosen- oder Bürgergeld hat, hat in der Regel leider auch keinen Anspruch auf einen AVGS. 

Wie und wo bekomme ich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein? 

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein wird je nach Zuständigkeit entweder von der Arbeitsagentur oder vom Jobcenter ausgestellt. Beantragen kann man den AVGS am einfachsten über den eigenen Online-Zugang im Bereich eService unter dem Menüpunkt: Gutschein für private Arbeitsvermittlung. Die erfolgreiche Beantragung des AVGS sollte auf jeden Fall über die angebotene Menüfunktion als PDF-File gesichert werden. Das Original wird dann innerhalb von 5-7 Werktagen per Post zugestellt. 

Alternativ kann der AVGS jedoch auch schriftlich beantragt werden. Gern senden wir Ihnen hierzu einen entsprechenden Antragsvordruck zu.